- abmelden
- ạb·mel·den (hat) [Vt] 1 jemanden / sich abmelden der zuständigen Institution mitteilen, dass jemand / man in eine neue Wohnung zieht ↔ anmelden: nach dem Umzug sich / die Familie beim Einwohnermeldeamt abmelden2 jemanden / sich (bei etwas / von etwas) abmelden einem Verantwortlichen mitteilen, dass jemand / man nicht mehr Mitglied (einer Vereinigung, Schule) ist oder dass jemand / man nicht mehr an etwas teilnehmen will ↔ anmelden: jemanden / sich bei einem Sportclub abmelden; sich von einem Lehrgang wieder abmelden3 etwas abmelden der zuständigen Institution mitteilen, dass ein Fahrzeug, Telefon o.Ä., nicht mehr benutzt wird ↔ anmelden: sein Motorrad für den Winter abmelden;[Vr] 4 sich (bei jemandem) abmelden besonders Mil; einem Vorgesetzten mitteilen, dass man an einen anderen Ort oder in Urlaub geht ↔ sich zurückmelden|| hierzu Ạb·mel·dung die
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.